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   BSG, 26.03.1963 - 1 RA 168/60   

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https://dejure.org/1963,1131
BSG, 26.03.1963 - 1 RA 168/60 (https://dejure.org/1963,1131)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1963 - 1 RA 168/60 (https://dejure.org/1963,1131)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1963 - 1 RA 168/60 (https://dejure.org/1963,1131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsbefugnis der Sozialgerichte - Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung gegen Rentenanprüche - Aufrechnung durch Bundesversicherungsanstalt aufgrund Nichtzahlens von Beiträgen seitens einer aufgelösten GmbH gegen früheren Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 18
  • NJW 1963, 1373
  • MDR 1963, 626
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus BSG, 26.03.1963 - 1 RA 168/60
    Es braucht insbesondere nicht entschieden zu werden, ob die Sozialgerichte, wenn umstrittene bürgerlich-rechtliche Forderungen aufgerechnet werden, ebenso wie die Zivilgerichte bei der Aufrechnung mit streitigen öffentlich-rechtlichen Forderungen (BGH 16, 124) bis zur Entscheidung des anderen Gerichtszweiges das Verfahren aussetzen müßten.
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55

    Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH

    Auszug aus BSG, 26.03.1963 - 1 RA 168/60
    Die in der Rechtsprechung der Zivilgerichte entwickelten Grundsätze (BGH 22, 226; BB 1958, 169 und 1961, 988) gelten hier genauso.
  • BGH, 07.11.1961 - VI ZR 5/61
    Auszug aus BSG, 26.03.1963 - 1 RA 168/60
    Einzelne Ausführungen der Beteiligten dürfen nicht darüber täuschen, daß die Beklagte den Kläger als Mitschuldner einer gegen die GmbH gerichteten Beitragsforderung und nicht als Schadensstifter aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB, vgl. hierzu BGH NJW 1962, 200) in Anspruch nimmt.
  • BSG, 25.08.1961 - 1 RA 233/59
    Auszug aus BSG, 26.03.1963 - 1 RA 168/60
    Die Beklagte durfte gemäß § 78 AVG gegen den Rentenanspruch des Klägers (nur) aufrechnen, wenn dieser der Beklagten die Beiträge zur AnV schuldete (BSG 15, 36; SozR § 1299 RVO Aa 4 Nr. 2).
  • BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 20/82

    Objektive Maßstäbe für Mißbrauch bei Durchgriffshaftung - Keine Subsidiarität bei

    Zum Haftungsdurchgriff gegen den GmbH-Gesellschafter wegen des gegen die GmbH bestehenden Anspruchs der Bundesanstalt für Arbeit auf Rückzahlung von Eingliederungsbeihilfe nach § 54 AFG (Fortführung von BSG vom 26.3.1963 - 1 RA 168/60 - BSGE 19, 18 = SozR Nr. 1 zu § 1396 RVO; vom 26.1.1978 -2 RU 90/77-BSGE 45, 279=SozR 2200 § 723 Nr. 4).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat ebenfalls bereits entschieden, daß es bei diesem öffentlich-rechtlichen Charakter eines Rückgewährsanspruchs verbleibt, wenn er im Wege des Durchgriffs anstelle der eigentlich verpflichteten Gesellschaft gegenüber dem einzelnen Gesellschafter geltend gemacht wird (BSGE 19, 18 = SozR RVO § 1396 Nr. 1; BSGE 45, 279, 283 = SozR 2200 § 723 Nr. 4).

    4 zu § 13; für die Rechtsprechung vgl. vor allem: RGZ 99, 232, 234; 103, 64, 66; 129, 50, 53, 54; 156, 271, 277; 169, 240, 248; BGHZ 20, 4, 13; 22, 226, 230; 26, 31, 33 ff.; 29, 385, 392; 31, 258, 271; 54, 222, 224; 59, 64, 68; 68, 312, 315; BAG AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG; BSGE 19, 18, 20; 45, 279, 283).

    Der Anspruch wegen Mißbrauchs der Rechtsform der GmbH kommt aber auch in Betracht, wenn eine qualifizierte Unterkapitalisierung erst im Laufe der Geschäftstätigkeit eintritt, jedenfalls gegenüber den Gesellschaftern, die die Fortsetzung der Gesellschaft hätten verhindern können (Kuhn, aaO, S 359, Ziffer 4; BSGE 19, 18, 20).

    Deren Unterlassen stellt nach Auffassung des Senats ebenfalls einen Mißbrauch der Rechtsform der juristischen Person dar; die Beklagte konnte nämlich nur deshalb mit der Beschränkung der Haftung für ihre Ansprüche allein auf das Gesellschaftsvermögen einverstanden sein, weil ihr die Überschuldung und Vermögenslosigkeit der GmbH & Co KG nicht bekannt war und sie darauf vertrauen durfte, daß die GmbH & Co KG ihr gegenüber hinsichtlich ihrer Aufklärungspflicht insoweit nicht treuwidrig handeln würde (BSGE 19, 18, 20).

    Das BSG hat sich dem angeschlossen (BSGE 45, 27, 284), nachdem es früher offenbar ebenfalls das zusätzliche Vorliegen subjektiver Elemente für erforderlich hielt (BSGE 19, 18, 20).

  • LSG Bayern, 24.10.1979 - L 4/Kr 53/76

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen gegen Ansprüche auf Kranken- bzw.

    Die erstgerichtliche Entscheidung lasse sich aber auch nicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.3.1963 (BSGE 19, 18) stützen.

    Freilich richteten sich diese in erster Linie gegen die GmbH als Arbeitgeberin der bei ihr versicherungspflichtig beschäftigten Personen (BSGE 19, 18, 20; Reichsversicherungsamt in Entscheidungen und Mitteilungen Bd. 41, 508).

    Allerdings hat der erste Senat des BSG in seinem Urteil vom 26.3.1963 (BSGE 19, 18, 20) ausgeführt, daß diejenigen von der Rechtsprechung der Zivilgerichte aufgestellten Merkmale, die auf rechtsgeschäftliches Handeln zugeschnitten sind, für die Beurteilung eines Durchgriffsfalles wegen sozialversicherungsrechtlicher Beitragsschulden ausscheiden, weil diese kraft Gesetzes entstehen.

    Einer der Beweggründe für die Entscheidung des 1. Senats des BSG vom 26.3.1963 (a.a.O.) mag zwar die Überlegung gewesen sein, der Einzugsstelle müsse in den einschlägigen Fällen eine Aufrechnung dem Alleingesellschafter/Geschäftsführer gegenüber ermöglicht werden, die nach der alten Rechtslage (§§ 223, 1299 RVO a.F.) wegen zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche aus der Fortführung zahlungsunfähiger oder überschuldeter GmbHen (z.B. nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 64, 84 GmbHG vgl. BGHZ vom 18.5.1976 in Urteilssammlung für die gesetzliche Krankenversicherung 7657) nicht zulässig war.

  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 7/95

    Haftung der Gesellschafter einer in Konkurs gefallenen GmbH für deren

    Das von der Beklagten für ihre Auffassung herangezogene Urteil des BSG vom 26. März 1963 (BSGE 19, 18, 20) besagt grundsätzlich: "Es genügt daher nicht, daß der Kläger als Alleingesellschafter und gleichzeitiger Geschäftsführer für die Erfüllung der der GmbH erwachsenden Verbindlichkeiten sorgen mußte".
  • BGH, 16.02.1984 - IX ZR 45/83

    Rechtsweg bei Bürgschaft für Sozialversicherungsbeiträge

    Der III. Zivilsenat (Urteil vom 13. April 1972, III ZR 206/70 = NJW 1972, 1237) hat in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (BSGE 19, 18; 40, 96) für die sogenannte Durchgriffshaftung des Alleingesellschafters einer GmbH für die von der Gesellschaft geschuldeten Arbeitgeberanteile die Sozialgerichte für zuständig erklärt.
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/92

    Haftung des Alleingesellschafters - Beitragsansprüche - Konzernhaftung -

    An dieser Beurteilung sieht sich der Senat nicht durch das Urteil des 1. Senats (BSGE 19, 18, insbes 20 f) gehindert.
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77

    Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer -

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist für die EinmananmbH anerkannt, daß auch die Rechtsfigur der juristischen Person nur in dem Umfang Beachtung finden kann, indem die Verwendung der Rechtsordnung entspricht (s BGHZ 20, 4, 14; 68, 512, 515; BGH LM BGB 9 851 (B) Nr. 7; BSGB 19, 18, 20; Rachenturg/Mertens aaO % 15 Anhang I Rdn 57 ff")° Ub und ggf unter welchen Voraussetzungen ein unmittelbarer Durchgriff auf die Gesellschafter der juristischen Person auch zulässig ist, wenn es sich nicht um eine Einmann-GmbH handelt (so Krauskopf aaO S" 524), kann dahinstehen; denn auch nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die sogenannte Durchqq griffshaftung der Gesellschafter einer Binmann-GmbH scheidet hier eine Haftung des Klägers aus° Zur Entscheidung darüber ist gleichfalls der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben (BSGE 19, 18, 49; BGHLM GVG @ 45 Nr. 127 und Der Betrieb 1975, 1466).
  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl. BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 27.10.1994 - 10 RAr 1/92

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen -

    An dieser Beurteilung sieht sich der Senat nicht durch das Urteil des 1. Senats des BSG vom 26. März 1963 (BSGE 19, 18, insbes 20 f) gehindert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 8 RA 52/04

    Rentenversicherung

    Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn der Geschäftsführer Alleingesellschafter der GmbH ist und seine Berufung auf die rechtliche Selbständigkeit sich als rechtsmissbräuchlich erweist (Eicher / Haase / Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Band II, Stand: Dez. 2005, § 51 SGB I Anm 4; Zweng / Scheerer / Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, SGB I § 51 III. 2. B.; BSGE 19, 18, 20; so auch: Arbeitsanweisungen DRV S und Westfalen zu § 51 SGB I, R 3.2. 2.4).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74

    Haftung von Kommanditisten einer inzwischen aufgelösten Kommanditgesellschaft

    Im gleichen Sinne hat das BSG schon in einem Fall entschieden, in den ein Versicherungsträger den Alleingesellschafter einer GmbH neben dieser für eine gegen die GmbH gerichtete Beitragsforderung als haftbar angesehen hatte: Dabei handele es sich "ebenfalls um eine öffentlich-rechtliche Forderung aus dem Bereich der Sozialversicherung", denn in deren Recht sei geregelt, wer die Beiträge zur Sozialversicherung schulde (BSG 19, 18, 19 f.; vgl. ferner Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1966 zur persönlichen Haftung der Gesellschafter einer im Gründungsstadium befindlichen GmbH für Versicherungsbeiträge der bei der Gründungsgesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer, SozR Nr. 2 zu § 393 RVO; für zivilrechtlich hat der BGH andererseits eine auf § 823 Abs. 2 BGB gestützte Schadensersatzklage gehalten, die ein Sozialversicherungsträger gegen einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers wegen Nichtabführung einbehaltener Beitragsanteile der Versicherten erhoben hatte, NJW 1962, 200).
  • LSG Hessen, 06.07.1977 - L 3 U 1049/76

    Haftung eines Gesellschafters für Beitragsschulden der GmbH

  • BSG, 07.12.1983 - 7 Ar 20/82

    Haftungsdurchgriff gegen GmbH-Gesellschafter - Rückzahlung von

  • LSG Bayern, 25.07.1979 - L 4/Kr 15/76
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